Stand 28.01.2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle angenommenen Angebote zwischen der Denk Immobilienmarketing (im Folgenden „Agentur“) und ihren Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsgegenstand
Die Agentur erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Webdesign, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Online-Marketing, Content-Erstellung, Meta Ads, Google-My-Business-Optimierung sowie begleitende Beratungsleistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
3. Vertragsschluss
(1) Verträge zwischen der Agentur und dem Kunden kommen zustande, wenn der Kunde der Agentur die Beauftragung mündlich (z. B. per Telefon oder Videokonferenz), schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) zusagt und die Agentur die Beauftragung durch eine Auftragsbestätigung in Textform bestätigt.
(2) Nimmt der Kunde nach Zugang der Auftragsbestätigung aktiv am Projekt teil, insbesondere durch die Bereitstellung von Inhalten, die Teilnahme an Projektmeetings oder die Abstimmung zu Arbeitsschritten, so gilt dies als Zustimmung zur Beauftragung, sofern der Kunde der Auftragsbestätigung nicht unverzüglich widerspricht.
(3) Die Auftragsbestätigung wird dem Kunden in der Regel per E-Mail übersandt und enthält den vereinbarten Leistungsumfang sowie die Vergütung.
4. Konkretisierung, Abstimmung und Änderungswünsche
(1) Bei der Erstellung von Websites sind 2 (zwei) Abstimmungs- bzw. Anpassungsschleifen im vereinbarten Festpreis enthalten. Darüber hinausgehende Änderungswünsche werden nach den jeweils gültigen Stundensätzen der Agentur vergütet.
(2) Änderungswünsche des Kunden müssen in Textform erfolgen (z. B. per E-Mail). Die Agentur prüft die Machbarkeit und informiert den Kunden über den voraussichtlichen zeitlichen und finanziellen Rahmen.
(3) Kommt keine Einigung über Änderungswünsche zustande, wird der Auftrag wie ursprünglich vereinbart umgesetzt.
5. Abnahme von Leistungen
(1) Bei der Erstellung von Websites ist der Kunde verpflichtet, die Leistungen der Agentur nach Fertigstellung zu prüfen und innerhalb von 14 Tagen schriftlich oder per E-Mail abzunehmen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Beanstandung, gilt die Leistung als abgenommen.
(2) Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(3) Beanstandete Mängel wird die Agentur innerhalb einer angemessenen Frist nachbessern. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Inhalte, Materialien und Freigaben rechtzeitig und kostenfrei bereitzustellen. Dazu gehören insbesondere Texte, Bilder, Logos sowie notwendige Zugänge (z. B. Hosting- oder CMS-Daten).
(2) Verzögert sich die Fertigstellung des Projekts aufgrund nicht rechtzeitiger Mitwirkungs-handlungen des Kunden (z. B. verspätete Bereitstellung von Inhalten), verlängern sich ver-einbarte Fristen entsprechend.
(3) Zahlungsfristen bleiben hiervon unberührt.
(4) Entsteht durch verspätete oder unvollständige Zuarbeit ein zusätzlicher Aufwand, kann die Agentur hierfür eine angemessene Vergütung nach den vereinbarten Stundensätzen verlangen.
7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem in Angebot oder Auftragsbestätigung genannten Preis.
(2) Die Abrechnung erfolgt gemäß der in der Auftragsbestätigung vereinbarten Zahlungsweise.
(3) Bei monatlicher Abrechnung erfolgt die Berechnung über die definierte Anzahl an Abrechnungszyklen (Mindestvertragslaufzeit).
(4) Rechnungen sind innerhalb von 10 Kalendertagen zahlbar.
(5) Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen gemäß §288 BGB an.
(6) Gerät der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Zahlungen in Verzug, ist die Agentur berechtigt, die gesamte Restvergütung sofort fällig zu stellen.
(7) Die Agentur darf Leistungen vorübergehend aussetzen, bis offene Beträge beglichen sind.
(8) Drittleistungen (z. B. Lizenzen, Hosting, Plugins) können gesondert berechnet werden.
8. Vertragslaufzeit bei laufenden Leistungen
(1) Laufende Leistungen werden über die in der Auftragsbestätigung festgelegte feste Mindestvertragslaufzeit erbracht.
(2) Während dieser Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
(3) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit ist eine Kündigung mit vier Wochen Frist zum Monatsende möglich.
9. Haftung und Gewährleistung
(1) SEO-Maßnahmen zielen auf eine Verbesserung der Sichtbarkeit ab. Eine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen wird nicht zugesagt oder garantiert.
(2) Die Agentur übernimmt keine Haftung für Maßnahmen oder Entscheidungen von Drittanbietern (z. B. Google, Meta), die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen.
(3) Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder mittelbare Folgeschäden ist ausgeschlossen.
(5) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder ausgebliebene Einsparungen ist ausgeschlossen.
(6) Die Haftung der Agentur ist der Höhe nach auf den Auftragswert (Gesamtnettosumme) des jeweiligen Projekts begrenzt.
10. Technische Störungen / Hosting
Die Agentur haftet nicht für Ausfälle, Verzögerungen oder Störungen, die durch Hosting-Anbieter, Server, Netzwerke, externe Software-Komponenten oder Drittanbieter-Plugins verursacht werden.
11. Urheberrechte und Nutzungsrechte
(1) Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung
Alle von der Agentur erstellten Konzepte, Designs, Texte, Programmierungen sowie sonstige Arbeitsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher vereinbarter Vergütungen Eigentum der Agentur.
(2) Nutzungsrechte nach vollständiger Bezahlung
Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Arbeiten (z. B. der Website).
Dieses Nutzungsrecht berechtigt den Kunden insbesondere dazu:
– die Website dauerhaft zu betreiben
– Inhalte selbst zu ändern oder durch Dritte ändern zu lassen
– die Website technisch oder gestalterisch weiterentwickeln zu lassen
– die Website auf eigene Hostingumgebungen zu übertragen
– die Betreuung und Weiterentwicklung der Website künftig durch einen frei wählbaren Dienstleister durchführen zu lassen
Eine Verpflichtung zur weiteren Zusammenarbeit mit der Agentur oder einem Leasingpartner besteht nach vollständiger Bezahlung nicht.
Eine Weitergabe der erstellten Werke an Dritte zum Zwecke des Weiterverkaufs oder der eigenständigen kommerziellen Verwertung außerhalb des ursprünglichen Vertragszwecks ist nicht gestattet.
(3) Drittanbieter-Software und Lizenzen
Nicht vom Nutzungsrecht umfasst sind eingesetzte Drittanbieter-Lizenzen, insbesondere für Stockfotos, Schriftarten, Plugins, Themes, Software-Tools oder sonstige externe Komponenten. Diese unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen der Drittanbieter und müssen bei einem Wechsel des Dienstleisters oder bei einer erweiterten Nutzung gegebenenfalls vom Kunden eigenständig neu lizenziert werden.
(4) Referenznutzung durch die Agentur
Die Agentur ist berechtigt, erstellte Werke (z. B. Websites, Layouts, Kampagnen) zu eigenen Referenz- und Werbezwecken zu nutzen, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
12. Support und Wartung
(1) Nach Abschluss des Projekts ist die Agentur nicht verpflichtet, laufende Wartungsarbeiten, Updates oder Supportleistungen zu erbringen, sofern dies nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.
(2) Fehlerbehebungen oder Anpassungen nach Projektabschluss gelten als neue, gesondert zu vergütende Leistungen.
(3) Eventuelle Inklusiv-Leistungen (z. B. 3 Monate Support nach Livegang einer Website) richten sich ausschließlich nach der jeweiligen Auftragsbestätigung und begründen keine dauerhafte Leistungspflicht.
13. Gewährleistung
1) Für abnahmebedürftige Leistungen (z. B. Erstellung von Webseiten) beträgt die Frist für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen 12 Monate ab Übergabe bzw. Zurverfügungstellung.
(2) Für Dienstleistungen (z. B. SEO- oder Marketing-Leistungen) gilt das Dienstvertragsrecht. Eine Gewährleistung im werkvertraglichen Sinn findet nicht statt.
14. Verantwortlichkeit des Kunden für Inhalte
(1) Der Kunde ist allein verantwortlich für die Rechtmäßigkeit sämtlicher von ihm bereitgestellter Inhalte, Materialien und Daten (z. B. Texte, Bilder, Logos, Videos, Zugangsdaten).
(2) Die Agentur prüft diese Inhalte nicht auf ihre rechtliche Zulässigkeit und übernimmt hierfür keine Haftung.
(3) Der Kunde versichert, dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt und keine Rechte Dritter verletzt werden.
15. Freistellung
(1) Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der vom Kunden bereitgestellten Inhalte oder durch dessen Nutzung geltend gemacht werden.
(2) Dies umfasst insbesondere Ansprüche wegen Urheberrechts-, Markenrechts-, Wettbewerbs- oder Datenschutzverletzungen.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, der Agentur sämtliche in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten (einschließlich erforderlicher Rechtsverteidigungskosten) zu erstatten.
16. Geheimhaltung
Die Agentur verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
17. Datenschutz
Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragserfüllung und im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen (DSGVO, BDSG). Der Kunde bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die von ihm bereitgestellten Inhalte und Daten.
18. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Agentur.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Bei Verträgen mit Leasingfinanzierung gelten ergänzend die Vertragsbedingungen des jeweils eingesetzten Leasingpartners, die dem Kunden im Rahmen des Vertragsabschlusses zur Verfügung gestellt werden.